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   BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02   

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https://dejure.org/2002,6686
BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02 (https://dejure.org/2002,6686)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2002 - 1 StR 407/02 (https://dejure.org/2002,6686)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 1 StR 407/02 (https://dejure.org/2002,6686)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzungsantrag des Nebenklägers - Schuldhafte Fristversäumung des Nebenklägervertreters - Zurechenbares Kanzleiversehen

  • Judicialis

    StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44
    Zurechnung des Anwaltsverschuldens beim Nebenkläger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02
    Dem Nebenkläger kann keine Wiedereinsetzung gewährt werden, da der von ihm bevollmächtigte Rechtsanwalt schuldhaft gehandelt hat (BGHSt 30, 309; BGH Beschluß vom 17. September 1996 - 1 StR 526/96; KK-Maul StPO 4. Aufl. § 44 Rdn. 34; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 44 Rdn. 19; a.A. LR-Wendisch StPO 25. Aufl. § 44 Rdn. 61).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 103/00

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02
    Auch deshalb liegt der Fristversäumung hier kein - dem Rechtsanwalt nicht zuzurechnendes - unvermeidliches Kanzleiversehen (vgl. hierzu BGH NStZ 2000, 545) zugrunde.
  • BGH, 07.09.1989 - 1 StR 326/89

    Verfolgung eines sich bereits bei Antragstellung als unzulässig darstellendes

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist abzulehnen, weil die Revision unzulässig ist (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 1 StR 42/97 -).
  • BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97

    Zulässigkeit einer Revision des Nebenklägers bei Beantragung einer anderen

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist abzulehnen, weil die Revision unzulässig ist (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 1 StR 42/97 -).
  • BGH, 17.09.1996 - 1 StR 526/96

    Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02
    Dem Nebenkläger kann keine Wiedereinsetzung gewährt werden, da der von ihm bevollmächtigte Rechtsanwalt schuldhaft gehandelt hat (BGHSt 30, 309; BGH Beschluß vom 17. September 1996 - 1 StR 526/96; KK-Maul StPO 4. Aufl. § 44 Rdn. 34; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 44 Rdn. 19; a.A. LR-Wendisch StPO 25. Aufl. § 44 Rdn. 61).
  • BGH, 21.01.2004 - 2 StR 468/03

    Zulässigkeit der Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung;

    Der Antrag der Nebenklägerin M., ihr für das Revisionsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin R. Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, war abzulehnen, weil die Revision unzulässig ist (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 17. Dezember 2002 - 1 StR 407/02; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1999 - 4 StR 154/99; auch BGHR StPO § 397 a Abs. 1 - Prozeßkostenhilfe 6, 9, 12, 14).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 534/05

    Unbegründeter Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Da der Wiedereinsetzungsantrag erfolglos bleibt, hat der Nebenkläger die Kosten des Wiedereinsetzungsverfahrens sowie die der Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen (§ 473 Abs. 1 Satz 3 StPO entspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 1 StR 407/02).
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